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Unsere
Sprechstunden sind:
Montag, Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 11.00
Uhr,
Dienstag von 13.00 bis 17.00 Uhr
Termine:
In meiner Praxis werden nur für die Privatsprechstunde und für
spezielle Untersuchungen
und Behandlungen (z.B. Lasertherapie, Operationen, Bestrahlungen, Allergietests)
Termine vergeben. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie jederzeit während
der o.g. Sprechzeiten zu mir kommen können und so Ihren Besuch nach
Ihren eigenen Erfordernissen planen können.
Ein Nachteil ist die mitunter längere Wartezeit. Sie können
jedoch bei meinen Mitarbeiterinnen
die ungefähre Wartezeit erfragen und dann nach der Anmeldung beispielsweise
noch einen
Spaziergang unternehmen.
Wieso
werden manche Patienten vorgezogen?
Patienten, die lediglich zur Hyposensibilisierung kommen (und dabei nur
eine Spritze erhalten)
werden, ebenso wie Bestrahlungspatienten oder Patienten bei denen nur
Verbände gewechselt
werden, in den Behandlungsablauf eingeschoben. Außerdem kann es
natürlich sein, dass sich
ein Patient schon vor Ihnen angemeldet hatte, und nach einem Spaziergang
wieder in der Praxis
erscheint.
Anrufbeantworter:
Außerhalb unserer Öffnungszeiten erfahren Sie über unseren
Anrufbeantworter, wo Sie in
medizinisch notwendigen Fällen Hilfe erhalten.
Die ärztliche Notdienstzentrale Darmstadt finden Sie in der Bismarkstr.59,
Tel.: 89 66 69
Kassengebühr:
Bei Ihrem ersten Arztbesuch im Quartal müssen Sie 10 Euro Praxisgebühr
(besser:
„Kassengebühr) bezahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen
Facharzt oder den Hausarzt
handelt. Für alle weiteren Arztbesuche können Sie sich bei uns,
falls Sie hier die Praxisgebühr
bezahlt haben, Überweisungen ausstellen lassen, damit Sie in dem
Quartal keine weitere
Praxisgebühr bezahlen müssen. Über Ausnahmen von dieser
Regelung informiert Sie Ihre
Krankenkasse.
Die Praxisgebühr ist kein zusätzliches Einkommen der Ärzte,
sondern wird mit dem von
den Krankenkassen auszuzahlendem Honorar verrechnet!
Chip-Karte:
Bringen Sie bitte Ihre Chip-Karte und evtl. einen Überweisungsschein
bei Ihrem ersten Besuch im
Quartal mit. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir ohne
aktuellen Versicherungsnachweis
kein Kassenrezept ausstellen dürfen, sondern Ihnen ein Privatrezept
ausstellen müssen, auch
wenn Sie schon in der Praxis bekannt sind. Nach Vorlage der Chip-Karte
erhalten Sie dann ein Kassenrezept und bekommen Ihr Geld nach Vorlage
beider Rezepte von der Apotheke zurück.
Wiederholungsrezepte:
Wenn Sie "nur" ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein
benötigen, sagen
Sie dies bitte an der Anmeldung. Normalerweise brauchen Sie dann nicht
lange zu warten -
wir werden bemüht sein, dies trotz des laufenden Praxisbetriebes
sofort zu erledigen.
Allerdings ist einschränkend anzumerken, dass Wiederholungsrezepte
höchstens 2 x
(ohne Vorstellung beim Arzt) ausgestellt werden können. Wiederholungsrezepte
(oder
Überweisungsscheine an andere Ärzte) können Sie auch schriftlich
anfordern, wenn Sie
einen frankierten Rückumschlag mitschicken.
„Achtung
Kinder“
Liebe Mütter und Väter, wir bitten Sie darum, die Kinder in
den Behandlungsräumen besonders
sorgfältig zu beaufsichtigen. Alles, was für die Kleinen interessant
erscheint, kann gefährlich sein:
Mülleimer, Desinfektionsmittel, vorbereitete Spritzen oder Apparate
ebenso wie Tabletten und
Medikamente sind kein Spielzeug! Bitte achten Sie auf ihre Kinder. Wir
können keine Haftung für
Unfälle und deren Folgen übernehmen, die sich aus mangelnder
Aufsicht ergeben.
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